Worüber wird an der Urne entschieden?

Im Frühjahr 2026 entscheiden die Stimmberechtigten von Wetzikon über einen Rahmenkredit für den Masterplan Stadtraum Bahnhof Wetzikon. Der Kredit umfasst sämtliche öffentliche Projekte und Investitionen, die auch für die privaten Arealentwicklungen von zentraler Bedeutung sind.

Die Gesamtkosten für öffentliche Projekte belaufen sich auf rund 90 Millionen Franken. Mehr als ein Drittel der Kosten wird dabei durch Beiträge von Bund, Kanton und privaten Partnern gedeckt, wodurch die finanzielle Belastung für die Stadt Wetzikon deutlich reduziert wird. Die Stimmberechtigten erhalten Anfang 2026 im Rahmen der Abstimmungsvorlage eine umfassende Übersicht zur Kostenaufteilung.

Der Stand der Schlüsselelemente entspricht dem aktuellen Stadtratsbeschluss in der Weisung an das Parlament vom 4. Juni 2025. Im Rahmen der parlamentarischen Debatte können sich weitere Anpassungen ergeben.

Warum ein Rahmenkredit?

Die Umsetzung des Masterplans «Stadtraum Bahnhof Wetzikon» erstreckt sich über mehrere Jahre und umfasst zahlreiche öffentliche und private Bau- und Infrastrukturvorhaben. Ein Rahmenkredit ermöglicht es dem Stadtrat,

  • öffentliche und private Projekte parallel zu steuern,
  • rasch auf private Bauvorhaben zu reagieren sowie
  • Investitionsanreize zu schaffen – denn nur mit den privaten Arealentwicklungen kann der Masterplan schlussendlich umgesetzt werden.

Ohne Rahmenkredit müsste für jedes Teilprojekt separat ein Kredit beschlossen werden. Das würde den Ablauf verzögern, eine enge Abstimmung erschweren und das gemeinsame Hinarbeiten auf das Zielbild unattraktiv machen.

Warum ein Bruttokredit?

Öffentliche Kredite müssen den Gesamtumfang eines Vorhabens abbilden – unabhängig davon, ob Bund, Kanton oder Dritte Zuschüsse leisten. Ein Bruttokredit enthält daher auch jene Beträge, die später von Bund oder Kanton rückvergütet werden. Die tatsächlichen Ausgaben der Stadt fallen somit geringer aus als der beantragte Kreditbetrag.

Wer beteiligt sich an den Kosten?

Bund: Im Rahmen der sogenannten Agglomerationsprogramme fördert der Bund Infrastrukturmassnahmen. Die Stadt Wetzikon hat ihre Teilprojekte gemäss Zielbild angemeldet. Für den Zeitraum von 2032–2036 wird aktuell mit einem Beitrag des Bundes im Umfang von rund 35 Prozent gerechnet.

Nachbargemeinden: Da auch diese von einer modernen Verkehrsdrehscheibe profitieren, ist ein gemeinsamer Verteilschlüssel beispielsweise für den Bushof und die Autoparkierung vorgesehen. Der Verteilschlüssel wird voraussichtlich nach Einwohnerzahl und Verkehrsaufkommen berechnet.

Private Grundeigentümer: Die Beteiligung an den Kosten der öffentlichen Infrastruktur wird vertraglich vereinbart. Dies geschieht im Rahmen der jeweiligen Projekte.

Schlüsselelemente Rahmenkredit

  Neubau Bahnhofplatz
  Neubau Bahnhofpark
  Neubau Bushof – Poststrasse inkl. Witterungsschutz und Freiraumgestaltung
  Neubau Bushof – Guyer-Zeller-Strasse
  Neubau Fussgängerquerungen und Knotengestaltungen Rapperswilerstrasse (Bahnhofplatz)
  PU Mitte - Neubau Rampe Spitalstrasse - Fussgänger- und Velotauglichkeit
  PU Mitte - Neubau Zugänge Bushof Guyer-Zeller-Strasse
  PU Nord - Neubau Zugänge Bushof Poststrasse
  Neubau Veloabstellplätze dezentral (Bahnhofpark, Guyer-Zeller-Strasse)
  Neubau unterirdische Velostation - PU Nord (heutige Velostation)
  Neubau unterirdische Velostation - PU Mitte (Bahnhofplatz)
Neubau ebenerdige Parkplätze - Kurzzeit (Post), K+R und Taxi (SBB Areal)
  Neubau P+R Bosshard Bühler Areal
Joe Schmid

Direktor Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland AG

«Der neue Bushof Wetzikon ist ein bedeutender Schritt für den öffentlichen Verkehr im Oberland. Er vereinfacht den Umstieg von Bus auf Zug und fungiert auch als zentrale Verkehrsdrehscheibe. Die Zusammenarbeit mit Stadt und SBB sichert eine zukunftsorientierte Entwicklung.»

Fragen und Antworten

Das Zielbild bildet ab, wohin sich das Bahnhofsgebiet in seinen Grundzügen in den nächsten 15 Jahren entwickeln soll. Oder anders ausgedrückt: Es zeigt die Vision für den zukünftigen Stadtraum Bahnhof Wetzikon. Es umfasst eine grafische Darstellung und ist ein Teil des Masterplans.

Der Masterplan zeigt mit einem Zielbild die von der Stadt Wetzikon und der SBB gemeinsam angestrebte Entwicklungsstrategie für den Stadtraum Bahnhof Wetzikon auf und umfasst mehrere Schlüsselelemente mit Massnahmenblättern. Mit dem Masterplan werden nicht nur Ideen und Pläne für die Infrastrukturmassnahmen und die Gestaltung des Stadtraums erarbeitet, sondern auch Aussagen zu Kosten, Finanzierung, Verantwortlichkeiten und Machbarkeit gemacht.

Der Masterplan wird durch den Stadtrat und die SBB als Absichtserklärung beschlossen. Damit verpflichten sich die beiden Planungspartner, die zukünftige Entwicklung und die erforderlichen Planungsinstrumente auf den Masterplan abzustützen.

Der Masterplan soll die verschiedenen öffentlichen und privaten Bauvorhaben koordinieren und betrieblich sowie gestalterisch in Übereinstimmung bringen. Dies fördert eine schlüssige städtebauliche Entwicklung und wirkt unzureichend abgestimmten Einzelprojekten aktiv entgegen.

Dabei sollen der Ausbau des Bushofs sowie die gestalterische Aufwertung des gesamten Bahnhofareals zu einem attraktiven, pulsierenden Lebensraum für Begegnungen im Vordergrund stehen. Auch dank der verbesserten Verbindung zu den Quartieren rund um den Bahnhof soll eine zentrale Forderung umgesetzt werden.

Für private Grundeigentümer ist er zwar nicht rechtsverbindlich, erfüllt aber eine wertvolle Orientierungsfunktion: Der Masterplan wurde von einem partizipativen Prozess begleitet, mit dem die Bedürfnisse der Grundeigentümer sowie der betroffenen Anspruchsgruppen abgeholt werden konnten.

Der Rahmenkredit umfasst mit rund 90 Millionen Franken alle Ausgaben, welche die Stadt Wetzikon über die kommenden 15 Jahre investiert. Darin enthalten sind 13 Schlüsselelemente, darunter. der Kostenanteil für den Bushof, die neuen unterirdischen Veloabstellplätze mit Rampen, die öffentlichen Freiräume sowie die Strassenraumgestaltung. Mehr als ein Drittel der Kosten wird dabei durch Beiträge von Bund, Kanton und privaten Partnern gedeckt, wodurch die finanzielle Belastung für die Stadt Wetzikon deutlich reduziert wird.

Der Stimmbevölkerung wird ein Bruttokredit mit allen Aufwendungen unterbreitet, inklusive jener Beiträge, die später von Bund oder Kanton rückvergütet werden. Auch weitere Beiträge oder Zuschüsse von Dritten können erst in einem weiteren Schritt, oft auch erst mit der Projektierung einzelner Projekte, genau ausgewiesen werden. Über den Bruttokredit wird die Stimmbevölkerung im Frühjahr 2026 abstimmen.

Mit dem Masterplan verabschieden der Stadtrat von Wetzikon und das Projektboard der SBB auch einen Zeitplan für die nächsten 15 Jahre. Über den Rahmenkredit wird die Stimmbevölkerung im Frühjahr 2026 abstimmen. Wird der Rahmenkredit angenommen, können die einzelnen öffentlichen Vorhaben in enger Abstimmung mit den privaten Vorhaben schrittweise (d.h. über einen Zeitraum von 5 bis 15 Jahre) umgesetzt werden. Ohne Rahmenkredit müsste für jedes Teilprojekt separat ein Kredit beschlossen werden, was den Ablauf verzögern könnte, sicher aber eine enge Abstimmung erschweren würde. Aufgrund der Projektierung und weiteren Bewilligungen oder Anpassungen im Planungsrecht wird frühestens ab 2028 gebaut werden.

Haben Sie Fragen oder Anregungen?Kontaktieren Sie uns!

Zum Kontaktformular

Privacy Preference Center