Schlüsselelemente Verpflichtungskredit

Schlüsselelemente

Kurzbeschrieb

Kosten (CHF)

S1

Neubau Bahnhofplatz

1’000’000

S2

Neubau Bahnhofpark

2’100’000

S3

Neubau Bushof – Poststrasse

20’700’000

S4

Neubau Bushof – Guyer-Zeller-Strasse

4’600’000

S5

Neubau Fussgängerquerungen Rapperswilerstrasse

7’200’000

S6

PU Mitte – Neubau Rampe Spitalstrasse

20’300’000

S7

PU Mitte – Neubau Zugänge Bushof Guyer-Zeller-Strasse

4’000’000

S8

PU Nord – Neubau Zugänge Bushof Poststrasse

4’000’000

S9

Neubau Veloabstellplätze dezentral

170’000

S10

Neubau unterirdische Velostation – PU Nord

5’440’000

S11

Neubau unterirdische Velostation – PU Mitte

5’060’000

S12

Neubau ebenerdige Parkplätze

163’636

S13

Neubau P+R Bosshard Bühler Areal

6’000’000

14

Gebietsmanagement

1’363’636

Brutto

82‘097‘272

Die Zusammenstellung der Schlüsselelemente und Kostenschätzung entspricht dem Beschluss des Parlaments vom 26. Januar 2026.

Weniger anzeigenAlle Elemente anzeigen

Worüber wird an der Urne entschieden?

Am 14. Juni 2026 entscheiden die Stimmberechtigten von Wetzikon über 14 sich gegenseitig bedingende Objektkredite des Masterplans Stadtraum Bahnhof Wetzikon (vereinfacht Verpflichtungskredit). Der Kredit umfasst sämtliche öffentliche Projekte und Investitionen, die auch für die privaten Arealentwicklungen von zentraler Bedeutung sind.

Die Gesamtkosten für öffentliche Projekte belaufen sich auf rund 82 Millionen Franken. Rund ein Drittel der Kosten wird dabei durch Beiträge von Bund, Kanton und privaten Partnern gedeckt, wodurch die finanzielle Belastung für die Stadt Wetzikon deutlich reduziert wird. Die Stimmberechtigten erhalten Anfang 2026 im Rahmen der Abstimmungsvorlage eine umfassende Kostenübersicht.

Warum ein Bruttokredit?

Öffentliche Kredite müssen den Gesamtumfang eines Vorhabens abbilden – unabhängig davon, ob Bund, Kanton oder Dritte Zuschüsse leisten. Ein Bruttokredit enthält daher auch jene Beträge, die später von Bund oder Kanton rückvergütet werden. Die tatsächlichen Ausgaben der Stadt fallen somit geringer aus als der beantragte Kreditbetrag.

Wer beteiligt sich an den Kosten?

Bund: Im Rahmen der sogenannten Agglomerationsprogramme fördert der Bund Infrastrukturmassnahmen. Die Stadt Wetzikon hat ihre Teilprojekte gemäss Zielbild angemeldet. Für den Zeitraum von 2032–2036 wird aktuell mit einem Beitrag des Bundes im Umfang von rund einem Drittel gerechnet.

Nachbargemeinden: Da auch diese von einer modernen Verkehrsdrehscheibe profitieren, ist ein gemeinsamer Verteilschlüssel beispielsweise für den Bushof und die Autoparkierung vorgesehen. Der Verteilschlüssel wird voraussichtlich nach Einwohnerzahl und Verkehrsaufkommen berechnet.

Private Grundeigentümer: Die Beteiligung an den Kosten der öffentlichen Infrastruktur wird vertraglich vereinbart. Dies geschieht im Rahmen der jeweiligen Projekte.

Voraussichtlicher Anteil der tatsächlichen Ausgaben der Stadt Wetzikon

Joe Schmid

Direktor Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland AG

«Der neue Bushof Wetzikon ist ein bedeutender Schritt für den öffentlichen Verkehr im Oberland. Er vereinfacht den Umstieg von Bus auf Zug und fungiert auch als zentrale Verkehrsdrehscheibe. Die Zusammenarbeit mit Stadt und SBB sichert eine zukunftsorientierte Entwicklung.»
Joe Schmid

Direktor Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland AG

«Der neue Bushof Wetzikon ist ein bedeutender Schritt für den öffentlichen Verkehr im Oberland. Er vereinfacht den Umstieg von Bus auf Zug und fungiert auch als zentrale Verkehrsdrehscheibe. Die Zusammenarbeit mit Stadt und SBB sichert eine zukunftsorientierte Entwicklung.»

Fragen und Antworten

Das Zielbild bildet ab, wohin sich das Bahnhofsgebiet in seinen Grundzügen in den nächsten 15 Jahren entwickeln soll. Oder anders ausgedrückt: Es zeigt die Vision für den zukünftigen Stadtraum Bahnhof Wetzikon. Es umfasst eine grafische Darstellung und ist ein Teil des Masterplans.

Der Masterplan zeigt mit einem Zielbild die von der Stadt Wetzikon und der SBB gemeinsam angestrebte Entwicklungsstrategie für den Stadtraum Bahnhof Wetzikon auf und umfasst mehrere Schlüsselelemente mit Massnahmenblättern. Mit dem Masterplan werden nicht nur Ideen und Pläne für die Infrastrukturmassnahmen und die Gestaltung des Stadtraums erarbeitet, sondern auch Aussagen zu Kosten, Finanzierung, Verantwortlichkeiten und Machbarkeit gemacht.

Der Masterplan wird durch den Stadtrat und die SBB als Absichtserklärung beschlossen. Damit verpflichten sich die beiden Planungspartner, die zukünftige Entwicklung und die erforderlichen Planungsinstrumente auf den Masterplan abzustützen.

Der Masterplan soll die verschiedenen öffentlichen und privaten Bauvorhaben koordinieren und betrieblich sowie gestalterisch in Übereinstimmung bringen. Dies fördert eine schlüssige städtebauliche Entwicklung und wirkt unzureichend abgestimmten Einzelprojekten aktiv entgegen.

Dabei sollen der Ausbau des Bushofs sowie die gestalterische Aufwertung des gesamten Bahnhofareals zu einem attraktiven, pulsierenden Lebensraum für Begegnungen im Vordergrund stehen. Auch dank der verbesserten Verbindung zu den Quartieren rund um den Bahnhof soll eine zentrale Forderung umgesetzt werden.

Für private Grundeigentümer ist er zwar nicht rechtsverbindlich, erfüllt aber eine wertvolle Orientierungsfunktion: Der Masterplan wurde von einem partizipativen Prozess begleitet, mit dem die Bedürfnisse der Grundeigentümer sowie der betroffenen Anspruchsgruppen abgeholt werden konnten.

Der Verpflichtungskredit umfasst mit rund 82 Millionen Franken alle Ausgaben, welche die Stadt Wetzikon über die kommenden 15 Jahre investiert. Darin enthalten sind 14 Schlüsselelemente, darunter der Kostenanteil für den Bushof, die neuen unterirdischen Veloabstellplätze mit Rampen, die öffentlichen Freiräume sowie die Strassenraumgestaltung. Mehr als ein Drittel der Kosten wird dabei durch Beiträge von Bund, Kanton und privaten Partnern gedeckt, wodurch die finanzielle Belastung für die Stadt Wetzikon deutlich reduziert wird.

Der Stimmbevölkerung wird ein Bruttokredit mit allen Aufwendungen unterbreitet, inklusive jener Beiträge, die später von Bund oder Kanton rückvergütet werden. Auch weitere Beiträge oder Zuschüsse von Dritten können erst in einem weiteren Schritt, oft auch erst mit der Projektierung einzelner Projekte, genau ausgewiesen werden. Über den Bruttokredit wird die Stimmbevölkerung am 14. Juni 2026 abstimmen.

Mit dem Masterplan verabschieden der Stadtrat von Wetzikon und das Projektboard der SBB auch einen Zeitplan für die nächsten 15 Jahre. Über den Verpflichtungskredit wird die Stimmbevölkerung am 14. Juni 2026 abstimmen. Wird der Verpflichtungskredit angenommen, können die einzelnen öffentlichen Vorhaben in enger Abstimmung mit den privaten Vorhaben schrittweise (d.h. über einen Zeitraum von 5 bis 15 Jahre) umgesetzt werden. Ohne Verpflichtungskredit müsste für jedes Teilprojekt separat ein Kredit beschlossen werden, was den Ablauf verzögern könnte, sicher aber eine enge Abstimmung erschweren würde. Aufgrund der Projektierung und weiteren Bewilligungen oder Anpassungen im Planungsrecht wird frühestens ab 2028 gebaut werden.

Der Verpflichtungskredit definiert die maximalen öffentlichen Investitionen und beruht auf Grobkostenschätzungen, die im Zusammenhang einer Machbarkeitsstudie unternommen wurden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht möglich, die genauen Kosten, welche die Umsetzung des ganzen Masterplans verursachen wird, abschliessend genau zu bestimmen.  Das wird mit der Projektierung für jedes Objekt genauer ausgearbeitet. Im Verpflichtungskredit enthalten sind auch die Planungskosten. Klar ist, dass der Verpflichtungskredit in den einzelnen Objekten nicht überschritten werden darf und dass die Stadt Wetzikon bestrebt ist, den Masterplan möglichst kostengünstig umzusetzen. Dank Beiträgen des Bundes, des Kantons, der angrenzenden Gemeinden, der SBB und den Grundeigentümerschaften werden die effektiven Kosten für die Stadt Wetzikon rund ein Drittel geringer ausfallen als die rund 82 Millionen, über die nun abgestimmt wird.

Die genaue Kostenbeteiligung jeder einzelnen Partei (Stadt, Kanton, Bund, SBB, private Grundeigentümerschaften) kann erst auf der Stufe Vorprojekt bedürfnis- und interessengerecht und finanziell erst auf Projektstufe abschliessend bestimmt werden. Zur Festlegung der genauen Kostenübernahme werden die spezifischen Interessen und der konkrete Nutzen der jeweiligen Parteien umfassend eruiert. Der Nutzen und die Interessen, die den einzelnen Parteien im Rahmen der Teilprojekte zukommen, ist entscheidend für die Frage, wer welchen Kostenanteil übernehmen soll. Das sieht auch der Gesetzgeber vor. Die Kostenteilung mit der privaten Grundeigentümerschaften wird beispielsweise mit sogenannten städtebaulichen Verträgen erst mit den Gestaltungsplänen verbindlich ausgehandelt. Da ist die Stadt Wetzikon von den Privaten und deren Terminplanung abhängig.

Die Velos erhalten mit gegen 900 Veloabstellplätze nahe an den Bahnzugängen viel mehr Platz. Es sind bis dreimal mehr Abstellplätze als heute geplant. So reagiert der Masterplan auch auf die grosse Nachfrage. Für die Veloabstellplätze braucht es neue Parkierungs- und auch neue sichere Anfahrtsmöglichkeiten. Es gibt neue Parkmöglichkeiten im Untergeschoss, damit oberirdisch genügend Platz für die Autos oder Taxis, wie auch genügend Platz für Fussgängerinnen verbleibt. Gut erschlossene Velostationen im Untergeschoss sind zwar kostenintensiv, aber pro Personen und Fahrzeug immer noch viel platzsparender und auch günstiger als weitere Tiefgaragenplätze für Autos.

Es sind weiterhin Kurzzeit-Parkplätze bei der Post, «Kiss and Ride» und Taxiplätze beim Bahnhof vorgesehen.  Im Unterschied zum heutigen Angebot «Park and Rail» sollen diese Plätze alle erhalten werden. Das heutige Park and Rail-Angebot ist sehr grosszügig und steht auf teurem Bauland der SBB, wo jetzt Wohnraum und Gewerbe entstehen soll. Das Land ist nicht im Eigentum der Stadt Wetzikon. Geplant sind dennoch 20 Park and Rail Parkplätze im Untergeschoss der neuen SBB-Überbauung, welche die SBB entsprechend auch unterstützt. 35 Plätze sind gegenüber auf dem privaten Areal von Bosshard Bühler geplant und mit 6 Millionen im Verpflichtungskredit enthalten.  Noch nicht mitgezählt sind weitere Parkierungsmöglichkeiten auf privaten Arealen (für die Wohnungen) oder Parkplätze die Private für Anlieferung etc. auf ihrem Land vorsehen.

Haben Sie Fragen oder Anregungen?Kontaktieren Sie uns!

Zum Kontaktformular

Privacy Preference Center