Schlüsselelemente Verpflichtungskredit
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Schlüsselelemente |
Kurzbeschrieb |
Kosten (CHF) |
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S1 |
Neubau Bahnhofplatz |
1’000’000 |
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S2 |
Neubau Bahnhofpark |
2’100’000 |
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S3 |
Neubau Bushof – Poststrasse |
20’700’000 |
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S4 |
Neubau Bushof – Guyer-Zeller-Strasse |
4’600’000 |
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S5 |
Neubau Fussgängerquerungen Rapperswilerstrasse |
7’200’000 |
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S6 |
PU Mitte – Neubau Rampe Spitalstrasse |
20’300’000 |
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S7 |
PU Mitte – Neubau Zugänge Bushof Guyer-Zeller-Strasse |
4’000’000 |
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S8 |
PU Nord – Neubau Zugänge Bushof Poststrasse |
4’000’000 |
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S9 |
Neubau Veloabstellplätze dezentral |
170’000 |
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S10 |
Neubau unterirdische Velostation – PU Nord |
5’440’000 |
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S11 |
Neubau unterirdische Velostation – PU Mitte |
5’060’000 |
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S12 |
Neubau ebenerdige Parkplätze |
163’636 |
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S13 |
Neubau P+R Bosshard Bühler Areal |
6’000’000 |
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14 |
Gebietsmanagement |
1’363’636 |
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Brutto |
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82‘097‘272 |
Die Zusammenstellung der Schlüsselelemente und Kostenschätzung entspricht dem Beschluss des Parlaments vom 26. Januar 2026.
Worüber wird an der Urne entschieden?
Am 14. Juni 2026 entscheiden die Stimmberechtigten von Wetzikon über 14 sich gegenseitig bedingende Objektkredite des Masterplans Stadtraum Bahnhof Wetzikon (vereinfacht Verpflichtungskredit). Der Kredit umfasst sämtliche öffentliche Projekte und Investitionen, die auch für die privaten Arealentwicklungen von zentraler Bedeutung sind.
Die Gesamtkosten für öffentliche Projekte belaufen sich auf rund 82 Millionen Franken. Rund ein Drittel der Kosten wird dabei durch Beiträge von Bund, Kanton und privaten Partnern gedeckt, wodurch die finanzielle Belastung für die Stadt Wetzikon deutlich reduziert wird. Die Stimmberechtigten erhalten Anfang 2026 im Rahmen der Abstimmungsvorlage eine umfassende Kostenübersicht.
Warum ein Bruttokredit?
Öffentliche Kredite müssen den Gesamtumfang eines Vorhabens abbilden – unabhängig davon, ob Bund, Kanton oder Dritte Zuschüsse leisten. Ein Bruttokredit enthält daher auch jene Beträge, die später von Bund oder Kanton rückvergütet werden. Die tatsächlichen Ausgaben der Stadt fallen somit geringer aus als der beantragte Kreditbetrag.
Wer beteiligt sich an den Kosten?
Bund: Im Rahmen der sogenannten Agglomerationsprogramme fördert der Bund Infrastrukturmassnahmen. Die Stadt Wetzikon hat ihre Teilprojekte gemäss Zielbild angemeldet. Für den Zeitraum von 2032–2036 wird aktuell mit einem Beitrag des Bundes im Umfang von rund einem Drittel gerechnet.
Nachbargemeinden: Da auch diese von einer modernen Verkehrsdrehscheibe profitieren, ist ein gemeinsamer Verteilschlüssel beispielsweise für den Bushof und die Autoparkierung vorgesehen. Der Verteilschlüssel wird voraussichtlich nach Einwohnerzahl und Verkehrsaufkommen berechnet.
Private Grundeigentümer: Die Beteiligung an den Kosten der öffentlichen Infrastruktur wird vertraglich vereinbart. Dies geschieht im Rahmen der jeweiligen Projekte.

Joe Schmid
Direktor Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland AG
«Der neue Bushof Wetzikon ist ein bedeutender Schritt für den öffentlichen Verkehr im Oberland. Er vereinfacht den Umstieg von Bus auf Zug und fungiert auch als zentrale Verkehrsdrehscheibe. Die Zusammenarbeit mit Stadt und SBB sichert eine zukunftsorientierte Entwicklung.»

Joe Schmid
Direktor Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland AG
«Der neue Bushof Wetzikon ist ein bedeutender Schritt für den öffentlichen Verkehr im Oberland. Er vereinfacht den Umstieg von Bus auf Zug und fungiert auch als zentrale Verkehrsdrehscheibe. Die Zusammenarbeit mit Stadt und SBB sichert eine zukunftsorientierte Entwicklung.»
Fragen und Antworten
Das Zielbild bildet ab, wohin sich das Bahnhofsgebiet in seinen Grundzügen in den nächsten 15 Jahren entwickeln soll. Oder anders ausgedrückt: Es zeigt die Vision für den zukünftigen Stadtraum Bahnhof Wetzikon. Es umfasst eine grafische Darstellung und ist ein Teil des Masterplans.
Der Masterplan zeigt mit einem Zielbild die von der Stadt Wetzikon und der SBB gemeinsam angestrebte Entwicklungsstrategie für den Stadtraum Bahnhof Wetzikon auf und umfasst mehrere Schlüsselelemente mit Massnahmenblättern. Mit dem Masterplan werden nicht nur Ideen und Pläne für die Infrastrukturmassnahmen und die Gestaltung des Stadtraums erarbeitet, sondern auch Aussagen zu Kosten, Finanzierung, Verantwortlichkeiten und Machbarkeit gemacht.
Der Masterplan wird durch den Stadtrat und die SBB als Absichtserklärung beschlossen. Damit verpflichten sich die beiden Planungspartner, die zukünftige Entwicklung und die erforderlichen Planungsinstrumente auf den Masterplan abzustützen.
Der Masterplan soll die verschiedenen öffentlichen und privaten Bauvorhaben koordinieren und betrieblich sowie gestalterisch in Übereinstimmung bringen. Dies fördert eine schlüssige städtebauliche Entwicklung und wirkt unzureichend abgestimmten Einzelprojekten aktiv entgegen.
Dabei sollen der Ausbau des Bushofs sowie die gestalterische Aufwertung des gesamten Bahnhofareals zu einem attraktiven, pulsierenden Lebensraum für Begegnungen im Vordergrund stehen. Auch dank der verbesserten Verbindung zu den Quartieren rund um den Bahnhof soll eine zentrale Forderung umgesetzt werden.
Für private Grundeigentümer ist er zwar nicht rechtsverbindlich, erfüllt aber eine wertvolle Orientierungsfunktion: Der Masterplan wurde von einem partizipativen Prozess begleitet, mit dem die Bedürfnisse der Grundeigentümer sowie der betroffenen Anspruchsgruppen abgeholt werden konnten.
Der Verpflichtungskredit umfasst mit rund 82 Millionen Franken alle Ausgaben, welche die Stadt Wetzikon über die kommenden 15 Jahre investiert. Darin enthalten sind 14 Schlüsselelemente, darunter der Kostenanteil für den Bushof, die neuen unterirdischen Veloabstellplätze mit Rampen, die öffentlichen Freiräume sowie die Strassenraumgestaltung. Mehr als ein Drittel der Kosten wird dabei durch Beiträge von Bund, Kanton und privaten Partnern gedeckt, wodurch die finanzielle Belastung für die Stadt Wetzikon deutlich reduziert wird.
Der Stimmbevölkerung wird ein Bruttokredit mit allen Aufwendungen unterbreitet, inklusive jener Beiträge, die später von Bund oder Kanton rückvergütet werden. Auch weitere Beiträge oder Zuschüsse von Dritten können erst in einem weiteren Schritt, oft auch erst mit der Projektierung einzelner Projekte, genau ausgewiesen werden. Über den Bruttokredit wird die Stimmbevölkerung am 14. Juni 2026 abstimmen.
Mit dem Masterplan verabschieden der Stadtrat von Wetzikon und das Projektboard der SBB auch einen Zeitplan für die nächsten 15 Jahre. Über den Verpflichtungskredit wird die Stimmbevölkerung am 14. Juni 2026 abstimmen. Wird der Verpflichtungskredit angenommen, können die einzelnen öffentlichen Vorhaben in enger Abstimmung mit den privaten Vorhaben schrittweise (d.h. über einen Zeitraum von 5 bis 15 Jahre) umgesetzt werden. Ohne Verpflichtungskredit müsste für jedes Teilprojekt separat ein Kredit beschlossen werden, was den Ablauf verzögern könnte, sicher aber eine enge Abstimmung erschweren würde. Aufgrund der Projektierung und weiteren Bewilligungen oder Anpassungen im Planungsrecht wird frühestens ab 2028 gebaut werden.
Der Verpflichtungskredit definiert die maximalen öffentlichen Investitionen und beruht auf Grobkostenschätzungen, die im Zusammenhang einer Machbarkeitsstudie unternommen wurden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht möglich, die genauen Kosten, welche die Umsetzung des ganzen Masterplans verursachen wird, abschliessend genau zu bestimmen. Das wird mit der Projektierung für jedes Objekt genauer ausgearbeitet. Im Verpflichtungskredit enthalten sind auch die Planungskosten. Klar ist, dass der Verpflichtungskredit in den einzelnen Objekten nicht überschritten werden darf und dass die Stadt Wetzikon bestrebt ist, den Masterplan möglichst kostengünstig umzusetzen. Dank Beiträgen des Bundes, des Kantons, der angrenzenden Gemeinden, der SBB und den Grundeigentümerschaften werden die effektiven Kosten für die Stadt Wetzikon rund ein Drittel geringer ausfallen als die rund 82 Millionen, über die nun abgestimmt wird.
Die genaue Kostenbeteiligung jeder einzelnen Partei (Stadt, Kanton, Bund, SBB, private Grundeigentümerschaften) kann erst auf der Stufe Vorprojekt bedürfnis- und interessengerecht und finanziell erst auf Projektstufe abschliessend bestimmt werden. Zur Festlegung der genauen Kostenübernahme werden die spezifischen Interessen und der konkrete Nutzen der jeweiligen Parteien umfassend eruiert. Der Nutzen und die Interessen, die den einzelnen Parteien im Rahmen der Teilprojekte zukommen, ist entscheidend für die Frage, wer welchen Kostenanteil übernehmen soll. Das sieht auch der Gesetzgeber vor. Die Kostenteilung mit der privaten Grundeigentümerschaften wird beispielsweise mit sogenannten städtebaulichen Verträgen erst mit den Gestaltungsplänen verbindlich ausgehandelt. Da ist die Stadt Wetzikon von den Privaten und deren Terminplanung abhängig.
Die Velos erhalten mit gegen 900 Veloabstellplätze nahe an den Bahnzugängen viel mehr Platz. Es sind bis dreimal mehr Abstellplätze als heute geplant. So reagiert der Masterplan auch auf die grosse Nachfrage. Für die Veloabstellplätze braucht es neue Parkierungs- und auch neue sichere Anfahrtsmöglichkeiten. Es gibt neue Parkmöglichkeiten im Untergeschoss, damit oberirdisch genügend Platz für die Autos oder Taxis, wie auch genügend Platz für Fussgängerinnen verbleibt. Gut erschlossene Velostationen im Untergeschoss sind zwar kostenintensiv, aber pro Personen und Fahrzeug immer noch viel platzsparender und auch günstiger als weitere Tiefgaragenplätze für Autos.
Es sind weiterhin Kurzzeit-Parkplätze bei der Post, «Kiss and Ride» und Taxiplätze beim Bahnhof vorgesehen. Im Unterschied zum heutigen Angebot «Park and Rail» sollen diese Plätze alle erhalten werden. Das heutige Park and Rail-Angebot ist sehr grosszügig und steht auf teurem Bauland der SBB, wo jetzt Wohnraum und Gewerbe entstehen soll. Das Land ist nicht im Eigentum der Stadt Wetzikon. Geplant sind dennoch 20 Park and Rail Parkplätze im Untergeschoss der neuen SBB-Überbauung, welche die SBB entsprechend auch unterstützt. 35 Plätze sind gegenüber auf dem privaten Areal von Bosshard Bühler geplant und mit 6 Millionen im Verpflichtungskredit enthalten. Noch nicht mitgezählt sind weitere Parkierungsmöglichkeiten auf privaten Arealen (für die Wohnungen) oder Parkplätze die Private für Anlieferung etc. auf ihrem Land vorsehen.
Sobald der Masterplan vorliegt, stehen für private Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie auch die SBB und die Stadt Wetzikon weitere Planungsschritte an, bis schlussendlich gebaut werden kann. Die einzelnen Elemente des Masterplans und auch private Bauvorhaben werden etappiert und nicht alle auf einmal umgesetzt. Das macht die Bautätigkeiten erträglicher und vor allem organisierbar.
Die Busfrequenzen orientieren sich am Taktfahrplan der SBB. In Zukunft ist – nach dem Doppelspurausbau Aathal-Uster – eine Verdichtung des S-Bahn Taktes vorgesehen. In der Folge dürften sich die Busfrequenzen entsprechend erhöhen. Auch bei einer Taktverdichtung der Busse wird der Bushof genügend Kanten aufweisen.
Welchen Einfluss eine allfällige Frequenzerhöhung einerseits auf die Lärmemissionen (je nach Fuhrpark verkehren zukünftig mehr E-Busse), andererseits auf die gegenseitige Behinderung von Bussen und privaten Fahrzeugen haben wird, kann aktuell nicht abschliessend gesagt werden.
Die verkehrsplanerischen Machbarkeitsstudien haben ergeben, dass ein Nebeneinander von verschiedenen Nutzungen ohne gegenseitige Behinderung möglich sein wird.
Im Rahmen des Masterplans wurde die Erschliessung für alle Quartiere geprüft und nachgewiesen. Die Detailplanung erfolgt im Gestaltungsplan.
Die konkrete Erschliessung der einzelnen Parzellen im Postquartier wird im Gestaltungsplanverfahrengeregelt. Im Rahmen der Machbarkeitsstudien wurde die Erschliessung im Postquartier untersucht.
Die Kurzzeit-PP bei der Post, K+R und Taxi werden oberirdisch angeordnet; die heutige Anzahl kann gehalten werden. Aber die Anzahl P+R wird deutlich reduziert. Die genaue Anzahl ist noch nicht gesichert, da es sich um kostenintensive Parkierungsanlagen handelt (Tiefgarage in der SBB und im Seta Areal). Die restlichen der 116 bestellten Plätze oder der zusätzlich Erwünschten ist mit einem günstigen Tarif auf dem Maierwisen denkbar und in Abklärung.
Bei den Tiefgarage für das P&R handelt es sich um private Grundstücke, die die Bestellung und die Übernahme eines Kostenanteils durch die Stadt Wetzikon zwingend voraussetzen.
Dazu kommen Parkierungsmöglichkeiten auf privaten Arealen (Wohnungen).
Besondere Beachtung erhält das Stadtklima. In heissen Sommern sollen Bäume für angenehme Temperaturen und Sonnenschutz sorgen. Das ist auf dem heutigen P&R mit der Arealentwicklung von der SBB und mit dem «Bahnhofspark» vorgesehen. Auch auf dem neuen Bahnhofsplatz soll mehr Grün entstehen. Der Boden soll nicht komplett versiegelt sein, sondern offene Flächen bieten, die als Schutz vor der Hitze (versiegelte Flächen heizen stark auf) oder Starkregen (Versickerung) fungieren.
Für die verschiedenen Fahrzeuge braucht es Anfahrts- und Parkmöglichkeiten: die Velos erhalten neu gegen 900 Veloabstellplätze nahe an den Bahnzugängen – das sind dreimal mehr Abstellplätze als heute. Zudem soll es auch mehrere gut erschlossene Velostationen direkt beim Bahnhof geben.
Die vielen Fussgänger:innen (darunter zu einem grossen Teil Schüler:innen) erhalten besondere Aufmerksamkeit. Die Wege für sie sollen kurz, direkt und sicher sein und gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern Priorität erhalten.
Die Mehrkosten von insgesamt 450 000 Franken sind nicht nur auf die beiden Lösungsansätze «Post» und «Mitte» – die lange im Rennen blieben – zurückzuführen, sondern vor allem auf den komplexen Planungsprozess und die als notwendig erachtete fachlich stabile Grundlagenerarbeitung für den Entscheid. Dies beinhaltete auch weitere Vertiefungsstudien für die Machbarkeit.
Das eingesetzte Forum besteht aus einer breit zusammengesetzten Begleitgruppe sowie der Spezialkommission des Parlaments.
Für die Begleitgruppe wurden Grundeigentümer:innen, Mieter:innen, Quartier- und Gewerbevereine sowie Vertreter:innen verschiedener Interessengruppen – Alter, Jugend, Schule – eingeladen. Sie bringen die vielfältigen Interessen und Erwartungen der Bevölkerung an den Stadtraum Unterwetzikon bestmöglich ein und entsprechend ausgewogen wurden diese besprochen.
Gemeinsam spiegelten die Begleitgruppe und die Spezialkommission in vier Foren die Vorschläge der beauftragten Planungsbüros mit lokalem Detailwissen und spezifischen Anliegen. Dadurch konnte die Qualität und die Akzeptanz der Planung gesteigert werden. Darüber hinaus haben über den gesamten Prozess hinweg Gespräche mit den Grundeigentümer:innen im persönlichen Rahmen hinsichtlich ihrer Entwicklungsabsichten stattgefunden.
Sicher nicht vor 2040/2045 und ist somit ausserhalb des Planungskoren des Masterplans.
Unklar, etwa 2045/2050 oder gar nicht.






