Organisation und Mitwirkung

Die Planung für den Stadtraum Bahnhof Wetzikon betrifft verschiedene Anspruchsgruppen. Ziel des umfangreichen Mitwirkungsverfahrens ist es, dass diese das Projekt zusammen mit Politik und der Stimmbevölkerung tragen. In einem ersten Schritt wurden deshalb eine breit zusammengesetzte Begleitgruppe sowie die Spezialkommission des Parlaments einbezogen. In einem zweiten Schritt folgen öffentliche Veranstaltungen (Foren), die der Bevölkerung die Ideen und Umsetzung näherbringen.

Das Forum

Das Forum besteht aus einer breit zusammengesetzten Begleitgruppe sowie der Spezialkommission des Parlaments. Für die Begleitgruppe wurden Grundeigentümerinnen, Mieter, Quartier- und Gewerbevereine sowie Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Interessengruppen – Alter, Jugend, Schule – eingeladen. Sie soll die vielfältigen Interessen und Erwartungen der Bevölkerung an den Stadtraum Unterwetzikon bestmöglich einbringen und ausgewogen vertreten.
➔  Zu den Dokumentationen der Foren

Gemeinsam reflektieren die Begleitgruppe und die Spezialkommission die Vorschläge der beauftragten Planungsbüros mit lokalem Detailwissen und spezifischen Anliegen, um damit die Qualität wie auch die Akzeptanz der Planung zu steigern.
➔  Mehr Information zur Spezialkommission gibt es hier.

Der Arbeitsprozess bis zum Forum 3 und der Fertigstellung des Zielbilds ist auf der Projektwebsite (2022–2024) dokumentiert.
Die Projektwebsite wird im Weiteren nicht mehr aktualisiert.
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Impressionen aus den Foren

Das Kernteam

Das Kernteam setzt sich aus den folgenden Personengruppen zusammen: Die Verantwortlichen der Stadt Wetzikon und der SBB bilden gemeinsam die Steuerungsgruppe. Zusammen mit zwei externen stellen sie die politisch-strategische Ebene des Kernteams dar.

Der planerisch-technischen Ebene des Kernteams steht eine Co-Projektleitung der Stadt Wetzikon und den SBB vor. Die Co-Projektleitung wird unterstützt von der Metron AG und einem interdisziplinären Planerteam. Eine Fachgruppe mit verschiedenen städtischen Fachplanerinnen und Technikern der SBB, der VZO sowie aus der Planungsregion ergänzen das Planerteam

Stadtmöbel für den Stadtraum

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit für den Masterplan wurde ein Ideenwettbewerb für ein Stadtmöbel ausgeschrieben. Das Stadtmöbel soll am Bahnhof auf die kommenden Veränderungen hinweisen und dem Masterplan eine physische Präsenz geben. Zugleich soll ein temporärer Verweilraum geschaffen werden. Der Ideenwettbewerb fand unter Studenten der Gewerblichen Berufsschule Wetzikon statt. Ende Mai 2024 wurden drei Projekte durch eine Fachgruppe prämiert und das Projekt «Bahnhof-Flammen» von Manuel Schulthess zur Umsetzung empfohlen.

Zum Video des Interviews mit dem Sieger Manuel Schulthess

Martin Wunderli

Grundeigentümer und
direkt Betroffener

«Es freut mich zu sehen, wie sich das Gebiet rund um den Bahnhof Wetzikon weiterentwickeln wird. Als Grundeigentümer schätze ich es sehr, dass ich auch aktiv am Prozess mitwirken und meine Ideen, Anliegen und Bedenken für diesen zentralen Stadtteil in Wetzikon einbringen kann.»

Fragen und Antworten

Das Zielbild bildet ab, wohin sich das Bahnhofsgebiet in seinen Grundzügen entwickeln soll. Oder anders ausgedrückt: Es zeigt die Vision für den zukünftigen Stadtraum. Es umfasst eine grafische Darstellung und ist ein Teil des Masterplans.

Der Masterplan zeigt die von der Stadt Wetzikon und der SBB gemeinsam angestrebte Entwicklungsstrategie für den Stadtraum Unterwetzikon für die nächsten 15 Jahre auf. Mit dem Masterplan werden nicht nur Ideen und Pläne für die Gestaltung des Stadtraums erarbeitet, sondern auch verbindliche Aussagen zu Kosten, Finanzierung, Verantwortlichkeiten und Machbarkeit gemacht.

Der Masterplan wird durch den Stadtrat und die SBB als Absichtserklärung beschlossen. Damit verpflichten sich die beiden Planungspartner, die zukünftige Entwicklung und die erforderlichen Planungsinstrumente auf den Masterplan abzustützen.

Der Masterplan sorgt dafür, dass öffentliche und private Bauvorhaben optimal aufeinander abgestimmt sind. Dies fördert eine schlüssige städtebauliche Entwicklung und wirkt unzureichend abgestimmten Einzelprojekten entgegen. Durch den Stadtratsbeschluss wird der Masterplan behördenverbindlich. Für private Grundeigentümer ist er zwar nicht verbindlich, erfüllt dort aber eine wertvolle Orientierungsfunktion: Der Masterplan basiert auf einem partizipativen Prozess, mit dem die Bedürfnisse der Bevölkerung und betroffenen Anspruchsgruppen abgeholt wurden. Private Grundeigentümer, die ihre Planungen auf den Richtplan abstimmen, können deshalb mit einer höheren Akzeptanz ihrer Projekte rechnen.

Der Masterplan soll die verschiedenen öffentlichen und privaten Bauvorhaben koordinieren und betrieblich in Übereinstimmung bringen. Dabei sollen der Ausbau des Bushofs sowie die gestalterische Aufwertung des gesamten Bahnhofareals zu einem attraktiven, pulsierenden Lebensraum für Begegnungen im Vordergrund stehen. Aber auch die verbesserte Verbindung zu den Quartieren rund um den Bahnhof stellt eine zentrale Forderung dar. Darüber hinaus sollen mit dem Instrument des Masterplans das grosse Entwicklungspotenzial rund um den Bahnhof aktiviert (private auch motivieren) und neue Grünflächen geschaffen werden.

Der Rahmenkredit umfasst alle Ausgaben, welche die Stadt Wetzikon trägt. Darin enthalten ist sicherlich der Kostenanteil für den Bushof, die Veloabstellplätze, die öffentlichen Freiräume oder Strassenraumgestaltung mit jeweiligen Kostenteiler. Der Bruttokredit beinhaltet dann auch Beiträge der SBB, vom Bund (Agglomerationsprogramm) oder vom Kanton. Über den Bruttokredit wird die Stimmbevölkerung voraussichtlich im November 2025 abstimmen.

Mit dem Masterplan verabschieden der Stadtrat von Wetzikon und das Projektboard der SBB auch einen Zeitplan für die nächsten 15 Jahre. Über den Rahmenkredit wird die Stimmbevölkerung voraussichtlich am 30. November 2025 abstimmen. Wird der Rahmenkredit angenommen, können die einzelnen öffentlichen Vorhaben schrittweise (d.h. 5 bis 15 Jahre) umgesetzt werden. Aufgrund der Projektierung und weiteren Bewilligungen oder Anpassungen im Planungsrecht wird nicht vor 2028 gebaut.

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